Die Wichtigkeit der Abnahme beim Kaufvertrag

 
Wer eine neue Küche erwirbt und in Sachen Handwerk nicht geschickt ist, der kann den Aufbau des neuen Mobiliars auch durch das Küchenstudio vornehmen lassen. In diesem Fall wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, der nicht nur die neue Küche, sondern auch die handwerklichen Schritte beinhaltet. Die Küche hat im Möbelhaus toll ausgesehen und nun soll sie auch genau so im Eigenheim aufgestellt werden. Dem Kunden ist es also sehr wichtig, dass die Küche all seine Erwartungen erfüllt und es nicht zu Abweichungen vom Ausstellungsstück kommt.
 
Daher ist die Abnahme beim Kaufvertrag ein nicht zu vernachlässigender Punkt. Die Abnahme beim Kaufvertrag bezeichnet die Erklärung, dass eine Sache, in diesem Fall die Küche, bestimmten Kriterien entspricht bzw. dass sie als erfüllungstauglich und somit vertragsgemäß bestätigt wird. Die Abnahme erfolgt durch den Käufer, das heißt, er prüft die neue Küche auf Vollständigkeit, Funktionen, Bestandteile und Optik. Grundlage der Überprüfung bilden dabei die Spezifikationen, die im Kaufvertrag festgehalten sind. Weist die Küche keine oder nur unbedeutende Mängel auf, so kann sie vom Käufer abgenommen werden. Sind dagegen erhebliche Mängel oder Unterschiede zu den Spezifikationen des Vertrags festzustellen, so ist der Verkäufer in der Pflicht, die Mängel durch Nacherfüllung zu beseitigen. Alternativ dazu liegt es in der Entscheidungsfreiheit eines jeden Kunden, die Ware trotz bestehender Mängel abzunehmen, wobei es in einem solchen Fall zu einer Kompensationsregelung kommen kann. Die Schritte der Abnahme werden in der Regel in einem Protokoll festgehalten, welches anschließend von Verkäufer und Käufer unterzeichnet wird. Erst durch eine erfolgreiche Abnahme kommt demnach der Kaufvertrag zustande.
 
Die Regelungen können auf zahlreiche Bereiche des Verkaufs angewendet werden. Auch bei der Durchführung von Bauvorhaben ist die Abnahme ein wichtiger Aspekt.

 

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